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Impressum

Brückbauer Verpackungen e.K.
Geschäftsführer: Hans-Peter Brückbauer
Beckerweg 4
65468 Trebur-Geinsheim
Tel. +49-(0)6147-501208
Fax +49-(0)6147-501209
E-Mail: info@brueckbauer-verpackungen.de
UStIdNr: DE250158181
HRA 83161 Registergericht Darmstadt


Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Brückbauer Verpackungen e.K.

1. Allgemeines

Unsere Angebote, Bestellungen, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne Rücksicht darauf, ob in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen schließen alle anderen Bedingungen aus, auch wenn diese uns zeitlich später zugehen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Produkte gelten die vorliegen­den Geschäfts- und Lieferbedingungen als angenommen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Den Rücktritt von einem Auftrag behalten wir uns für den Fall vor, dass beim Käufer eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Käufer zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

3. Preise

Die Preise gelten ab Werk als Netto-Einzelpreise in Euro, excl. Verpackung, zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoffpreisen auftreten, müssen wir uns Preiskorrekturen vorbehalten. Die dargestellten Dekomaterialien in unseren Verkaufsunterlagen sind nicht im Preis inbegriffen. Wir übernehmen keine Gewähr bei eventuellen irrtümlichen Beschreibungen von Produkten und Preisen.

4. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, wobei wir ohne Eingehung einer Rechtsverpflichtung nach Möglichkeit den günstigsten Weg bevorzugen. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem die Ware unseren Betrieb verläßt, gleichgültig ob durch fremde Spedition oder durch eigenes Fahrzeug befördert wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ab 250,00 EUR Netto-Warenwert liefern wir frei Haus BRD, Inseln ausgenommen. Für Lieferungen unterhalb der frachtfreien Grenze berechnen wir deutschlandweit anteilige Frachtkosten, so z.B. pro Palette 75,00 EUR; bei Paketversand pro Paket bis max. 30 kg 7,50 EUR. Beträgt der Netto-Warenwert weniger als 50,00 EUR, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 12,00 EUR pro Auftrag. Bei Nachnahmesendungen durch Post oder sonstigen Paketunternehmen berechnen wir 7,50 EUR. Kann ein Auftrag in der gewünschten Lieferzeit nicht komplett ausgeliefert werden, sind Teillieferungen möglich. Wir behalten uns bei allen Aufträgen eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 10% eines jeden Auftrages vor. Bei Sonderanfertigungen und bei bedruckter Ware behalten wir uns eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 20% eines jeden Auftrages vor. Branchenübliche Abweichungen in Maß, Gewicht und Qualität der Lieferung bleiben vorbehalten und berechtigen weder zur Nichtabnahme noch zur Vornahme von Preisabzügen. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Europaletten, Gitterboxen oder andere tauschfähige Versandverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet, wenn sie bei der Warenlieferung nicht kostenfrei getauscht werden.

5. Rückgaberecht

Rückgaberecht innerhalb 14 Tage, wenn unbenutzt in der Originalverpackung. Frachtkosten, Porto gehen dabei zu Ihren Lasten. Artikel mit individuellem Firmendruck bzw. Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch können in keinem Fall zurückgenommen werden.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind. Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bedarf stets einer besonde­ren Vereinbarung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks ent­stehen­den Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und Kosten sind sofort fällig. Rechnungen über Maschinenmieten oder Verpackungsdienstleistungen sind sofort netto, ohne Skontoabzug, fällig. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe der von den Banken jeweils für ungedeckte Kredite berechneten Zinsen und sonstigen Kosten in Euro in Anrechnung gebracht. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, da wir Sie als Kunden noch nicht kennen. Wechsel als Zahlungsausgleich können wir nicht akzeptieren. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere des Verzugsschadens, Zinsen in Höhe von 3,5% p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Unser Recht, einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu tätigen. Voraus- oder Abschlagszahlungen werden nicht verzinst. Eine Zahlung gilt erst dann als erfüllt, wenn wir darüber endgültig verfügen können. Eingeräumte Zahlungsziele und Kreditlinien können wir jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. Verzug des Bestellers oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern und alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unter den selben Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

7. Mängelrügen

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Anlieferung vom Kunden gerügt werden und können nur Berücksichtigung finden, falls der Empfänger vor Abnahme des Gutes dessen Zustand durch den anliefernden Spediteur schriftlich hat feststellen und die Beschädigung sich hat bestätigen lassen. Beschädigungen oder Minderungen, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar waren, hat uns der Empfänger sofort nach Entdeckung und spätestens innerhalb einer Woche nach Übernahme schriftlich anzuzeigen und die Mängelaufnahme zu beantragen. Dies bezieht sich auch auf beschädigte Sendungen, die durch Spediteure oder andere Überbringer zugestellt werden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Rügen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (gegen Rückgabe der beanstandeten Ware) verpflichtet; erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller nach seiner Wahl zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Mängelrügen werden von uns nicht berücksichtigt, wenn die gelieferten Waren verarbeitet oder die für die Waren gebräuchlichen Lagerungsbedingungen nicht beachtet worden sind. Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, auch für Mängelfolgeschäden (soweit nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden sind) sowie an dritten Rechtsgütern entstandenen Schäden einschließlich entgangenen Gewinns aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits, unserer Organe oder unserer Mitarbeiter vorliegt.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher anerkannten und kausalen Forderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges Eigentum. Verarbeitung oder Vermischung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass uns das (Mit-) Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zusteht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich und mit kaufmännischer Sorgfalt und verpflichtet sich, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Angaben zu machen und uns insoweit Einblick in seine Unterlagen zu gewähren. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung wird ausgeschlossen für den Fall, dass im Verhältnis zwischen dem Vorbehaltskäufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) wegen der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall eines berechtigten Widerrufs hat uns der Kunde den/die Schuldner der angetretenen Forderungen mitzuteilen und dem/den Schuldner(n) die Abtretung anzuzeigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden einstweilig herauszuverlangen - durch Herausgabe oder Rücksendung an uns - oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu fordern. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Die vorgenannten Sicherheiten geben wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl frei, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

9. Datenspeicherung

Wir geben Ihnen hiermit bekannt, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig - edv-mäßig speichern und verarbeiten.

10. Gerichtsstand, Wirksamkeit

Der Gerichtsstand ist Darmstadt. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt.

( Stand: Dezember 2006 )


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